Gebührenrecht (GOÄ/GOZ)

Gebührenstreitigkeiten bei privatärztlicher
Abrechnung betreffend

Gebührenrecht – immer häufiger treten Fragen im Zusammenhang mit der Abrechnung privat(zahn)ärztlicher Leistungen auf der Grundlage der GOÄ oder GOZ auf.

Der häufig in verschiedene Richtungen auslegungsfähige Regelungsinhalt der GOÄ/GOZ hat schon immer zu Streitigkeiten zwischen Ärzten bzw. Zahnärzten und den Patienten bzw. der dahinter stehenden privaten Krankenversicherung über die Abrechenbarkeit (zahn)ärztlicher Leistungen geführt.

Der Kostendruck bei den privaten Krankenversicherern wird zunehmend größer, so dass diese die Leistungslegenden der GOÄ/GOZ immer restriktiver auslegen. Streitige Auseinandersetzungen häufen sich. Gestritten wird über die Interpretation des Leistungsinhalts einzelner Gebührenziffern, die Möglichkeit verschiedene Ziffern nebeneinander anzusetzen oder über die Höhe der Steigerungssätze.

Zunehmend stellt sich zudem die Problematik der Analogbewertungen. Keine Gebührenordnung entwickelt sich so schnell wie der medizinische Fortschritt. Wie aber sind die neuartigen Leistungen abzurechnen?

Nicht nur niedergelassene Ärzte und Zahnärzte stehen vor diesen Schwierigkeiten. Auch die Abrechnung von ärztlichen Wahlleistungen im Krankenhaus richtet sich nach der GOÄ. Die Diskussionspunkte liegen hier zusätzlich im Bereich der persönlichen Leistungserbringung, Minderungspflichten und den Schnittpunkten mit dem Krankenhausentgeltgesetz.

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