125.000 EUR Schmerzensgeld nach Schmerzsymptom

Urteil  Az. 5 U 202/08 Oberlandesgericht Köln, 15.07.2015

Gericht spricht Klägerin aufgrund eines durch eine  Oberschenkelamputation entstandenen Schmerzsymptoms 125.000,00 EUR Schmerzensgeld zu.

Nach einer Arthroskopie des rechten Kniegelenks wurde bei der Patientin eine Schädigung des Nervus peronaeus festgestellt, woraufhin vier Jahre später eine varisierende Reosteotomie zur Behandlung der Überkorrektur durchgeführt wurde.

Im Jahre 2008 infizierte sich der Operationsbereich weshalb mehrere Folgeeingriffe nötig wurden.

Im Verlauf des Gerichtsverfahrens musste 2010 der Oberschenkel der Patientin aufgrund einer anhaltenden Osteomyelitis im Unterschenkel, die zu dem chronischen Schmerzsyndrom führte, amputiert werden,

Am 15.07.2015 entschied das Oberlandesgericht Köln in seinem Urteil (Az. 5 U 202/08), dass aufgrund des langen und schweren Leidensweges der Patientin in den Jahren 2008 bis 2013 und eines schweren Behandlungsfehlers des Operateurs ein Schmerzensgeld insgesamt in Höhe von 125.000,00 EUR angemessen sei.