Pflegeversicherungsrecht – Gewährung von Pflegeversicherungsleistungen

Die Einstufung in eine Pflegestufe geschieht durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Häufig kommt der Medizinische Dienst zu der Einschätzung, dass bei dem Patienten die Voraussetzungen für die Einstufung in die Pflegestufe nicht vorliegen, dass der Pflegebedürftige nicht genügend Hilfebedarf hat. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung gewährt Ansprüche für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Die Hilfe in Grundpflege oder bei der hauswirtschaftlichen Versorgung kann verschiedenartig geleistet werden. So kann eine vollständige Übernahme der einzelnen Verrichtungen, eine teilweise Übernahme, eine Unterstützung, eine Anleitung (zum selbständigen Durchführen) oder eine Beaufsichtigung erforderlich sein. Dabei kommt es auf den zeitlichen Umfang an.

Pflegeversicherungsrecht – Wir helfen bei Antragstellung, bei der Durchsetzung der Ansprüche auf Einstufung in die Pflegestufe und bei der Höherstufung sowie bei allen anderen Fragen im Zusammenhang der gesetzlichen Pflegeversicherung.

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