KOSTEN

Unverbindliche und kostenlose Einschätzung

Wir bieten in Arzthaftungsfällen vorab eine unverbindliche kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihres Falles an.

Wenn es danach zu einer aussichtsreichen Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderung kommt, deckt bei Mandanten mit einer Rechtsschutzversicherung der Rechtsschutzversicherer die Kosten von Schadenersatzangelegenheiten in vollem Umfang ab.

Sofern keine Rechtsschutzversicherung und auch nicht genügend Geld für die Prozessführung vorhanden ist, können die Prozesskosten nach Antragstellung durch die Staatskasse übernommen werden.